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Adoption & Adoptionsunterlagen
Für Bewerber bei verschiedenen Auslandsadoptionsvermittlungsstellen bieten wir als Sprachdienstleister für russische, ukrainische und englische Sprachen beglaubigte Übersetzungen notwendiger Adoptionsunterlagen sowie des dazugehörigen behördlichen Schriftverkehrs.
Wir übersetzen und beglaubigen für Sie- komplette Adoptionsunterlagen (inkl. Sozialbericht, Referenzen, psycholog. Gutachten)
- ausländische Gerichtsbeschlüsse
- medizinische Befunde
- Entwicklungsberichte
Nützliche Links zum Thema Adoption:
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Bundeszentralstelle für Auslandsadoption- 1. Deutschland als Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens
- 2. Die Änderungen im deutschen Adoptionsrecht
- 3. Die zentralen Behörden auf Bundes- und Landesebene
- 4. Die Adoptionsvermittlung im Einzelfall
Einzelne Fragen zur internationalen Adoption
- Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen Adoptionsbewerber erfüllen?
- Gibt es Vorgaben hinsichtlich des Alters von Adoptionsbewerbern?
- Gibt es Unterschiede, aus welchem Land das zu adoptierende Kind stammt?
- Fallen auch Stiefkind- und Verwandtenadoptionen unter das Übereinkommen?
- An welche Auslandsvermittlungsstellen können sich Adoptionsbewerber wenden?
- Kann man auch ohne Einschaltung einer deutschen Adoptionsvermittlungsstelle im Ausland ein Kind adoptieren?
- Wie gestaltet sich das Adoptionsverfahren nach dem Übereinkommen?
- Was versteht man unter einer starken bzw. einer schwachen Adoption?
- Besteht die Möglichkeit der Umwandlung einer schwachen Adoption?
- Wie erwirbt ein Adoptivkind die deutsche Staatsangehörigkeit?
- Wie wird eine ausländische Adoptionsentscheidung in Deutschland anerkannt?
- Ist das Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsverfahren in jedem Fall durchzuführen?
- Hat das Adoptivkind ein Recht auf Einsicht in die Vermittlungsakten?
- Broschüre der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (pdf, 392 KB)
- Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter
- Zugelassene Auslandsvermittlungsstellen
- Anwälte für Adoptionsrecht
- weitere nützliche Links (msword, 68 KB)
Ihr Ansprechpartner bei Fragen

Dipl.-Ing. Ilona Derkatch
beeidigte Übersetzerin
(Landgericht Karlsruhe)
+49 721 60 90 800
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